Sachkenntnis und Erfahrung
Wenn der Kreditnehmer einer Immobilienfinanzierung seinen Raten nicht mehr zahlt, so erfolgt im ungünstigsten Fall die Zwangsversteigerung der als Sicherheit bestellten Immobilie. Bei vermieteten Immobilien übernimmt u.U. ein vom Gericht eingesetzter Zwangsverwalter. Der Schuldner bleibt dann zwar Eigentümer der Immobilie, die Miet- oder Pachterträge gehen aber an die Bank.
Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Fragen rund um
- Beratung und Vertretung der Interessen von Gläubigern oder Schuldnern im Rahmen einer Zwangs- oder Teilungsversteigerung
- Wahrnehmung von Zwangsversteigerungsterminen auch als Terminsvertreter
- Rechtsberatung und Begleitung von Bietinteressenten oder Mietern/Pächtern
- Prüfung der Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln (z.B. effektive Abwehr von Immobilienversteigerungen oder Bearbeitung von Teilungsversteigerungen für Miterben, Erbengemeinschaften oder Miteigentümer)
und in allen anderen Fragen aus dem Zwangsversteigerungsrecht.
Auf dem Gebiet des Zwangsversteigerungsrechts sind Erfahrung, Kompetenz und unternehmerisches Denken die Erfolgsfaktoren für eine gelungene Vertretung. Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßigen Fortbildungen auf dem Gebiet des Zwangsversteigerungsrechts und Bankrechts sowie im oftmals ebenfalls betroffenen Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht oder Erbrecht erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.
An Ihrer Seite – schnell und erfolgreich
Wir sind für alle an diesen Verfahren Beteiligten kompetent und engagiert tätig:
Auch in dieser schwierigen finanziellen Situation sind Sie nicht chancenlos, denn oftmals kann eine Zwangsversteigerung verhindert und Ihr Eigentum gerettet werden.
Je eher Sie die Initiative ergreifen, umso besser sind Ihre Möglichkeiten!
Zunächst gilt es Ihre Forderung an möglichst guter Stelle im Grundbuch abzusichern. Dann zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, die Ihnen zustehende Forderung durch die Einleitung einer Zwangsversteigerung durchzusetzen. Dabei müssen nur zur Verzögerung des Verfahrens eingelegte Rechtsmittel des Schuldners abgewehrt werden.
Lassen Sie keine Zeit verstreichen, denn nur ein entschlossenes Handeln verbessert Ihre Position!
Für Mieter oder Pächter eines in der Zwangsversteigerung befindlichen Objektes kann die Durchführung der Zwangsversteigerung mit erheblichen Folgen verbunden sein kann, denn der Ersteigerer hat ein Sonderkündigungsrecht.
Aufgrund der wirtschaftlichen Tragweite der Vorgänge sind Konflikte vorprogrammiert. Wir erklären Ihnen den Ablauf des Verfahrens und entwerfen gemeinsam mit Ihnen die optimale Strategie.
Beste Beratung durch erfahrene Fachanwälte
Ralph D. Tilemann und Stefan M. Moericke sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Mitglieder im Arbeitskreis „Bank- und Kapitalmarktrecht“ des Kölner Anwaltvereins. Sie haben darüber hinaus langjährige Erfahrung im Erbrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Die Rechtsanwälte haben schon zahlreiche private und gewerbliche Mandanten in Fragen des Zwangsversteigerungsrechts beraten oder gerichtlich vertreten.